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Aktuelles

In NRW werden Straßenbaubeiträge abgeschafft

Die umstrittenen Beiträge werden ab dem kommenden Jahr endgültig abgeschafft

Die umstrittenen Straßenausbaubeiträge wurden jetzt im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen endgültig gekippt. Das Kabinett beschloss am Dienstagnachmittag eine entsprechende Vorlage von Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU), berichtet die Rheinische Post.

Das Land hatte bisher die seit 2018 anfallenden Beiträge bereits mit Hilfe eines Förderprogramms übernommen, sich jedoch gegen eine endgültige Abschaffung gesperrt hatte. Diese Förderung hätte zu jedem Zeitpunkt gestoppt werden und damit die Anlieger wieder zur Kasse gebeten werden können. Deshalb hatten Hauseigentümer- und Wohnungswirtschaftsverbände darauf bestanden, die Beiträge komplett abzuschaffen. In anderen Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg, aber auch in ostdeutschen Bundesländer mit Ausnahme von Sachsen wurden die Beiträge bereits vor Jahren abgeschafft. In Schleswig-Holstein, Sachsen, Niedersachsen, Hessen und Saarland überlassen die Länder die Einhebung der Gebühren den Kommunen.

Für die ab 2018 beschlossenen Maßnahmen können sich in NRW die Bürger weiterhin die Kosten zu 100 Prozent vom Land durch das Förderprogramm zurückholen. Für alle Straßenausbaumaßnahmen, die ab 2024 beschlossen werden, ist das dann nicht mehr nötig: Diese unterliegen dem Beitragserhebungsverbot und der Erstattungsleistung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

Verbandsvertreter freuen sich über die Entscheidung. „Das ist ein riesiger Erfolg für alle, die in der größten Volksinitiative der Landesgeschichte gegen Straßenausbaubeiträge in NRW gekämpft haben“, so Jan Koch vom Verband Wohneigentum NRW. Obwohl sich mehr als 437.000 Bürger damals für ein Aus stark gemacht hatten und damit die Mindestzahl an Unterschriften von 66.000 um in Vielfaches überschritten war, hielt die Landesregierung an den Beiträgen fest.

In RLP verpflichtet das Land zur Umstellung auf wiederkehrende Beiträge

In Rheinland-Pfalz hat das Land dagegen zum 01.01.2024 verpflichtend die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge vorgeschrieben. Für die Umstellung und Ermittlung von Abrechnungseinheiten sowie der Kartierung aller darin befindlichen Grundstücke ist ein erheblicher Verwaltungsaufwand erforderlich. Hinzu kommen beispielsweise in Sinzig eine Reihe bis heute ungeklärter Fragen. Die FREIE WÄHLER- Fraktion hatte sich daher bei der Abstimmung über die vorgelegte Beitragssatzung mehrheitlich enthalten.

Quelle: Rheinische Post online