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Die Frist steht wie eine unheilvolle, immer näherkommende Wolke über dem Flutgebiet Ahrtal: Der „Annahmeschluss“ für Anträge auf Geld aus dem 30 Milliarden schweren Topf der Wiederaufbauhilfe von Bund und Ländern für Flutbetroffene, berichtet die Rhein-Zeitung in ihrer Ausgabe vom 29.10.2022. „Die Anträge sind von den geschädigten Antragsberechtigten spätestens bis zum 30. Juni 2023 zu stellen“, heißt es in der „Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021.“ Die Frist bei der ISB-Hausrat- und Wiederaufbauhilfe gilt für alle Privatleute, Vereine, Unternehmen genauso wie für Kommunen und den Kreis Ahrweiler.
In den verbleibenden acht Monaten sollen alle durch die Flutkatastrophe erforderlichen Baumaßnahmen geplant, berechnet und beantragt werden. Dies ist nicht zu schaffen ist die einhellige Meinung aller Bürgermeister im Ahrtal. Dies belege die im Oktober vorgelegte Fortschreibung des Maßnahmenplans mit 2769 kommunalen Projekten für rund 4,1 Milliarden Euro. Für die ebenfalls betroffene Stadt Sinzigsummieren sich die Maßnahmen mittlerweile auf 92,56 Millionen Euro. „Um den Wiederaufbau resilient und nachhaltig gestalten zu können, benötigen wir Zeit zur Planung und für die erforderlichen Absprachen zwischen Bundesländern, Kreisen, öffentlichen Stellen und Privatpersonen“ so Landrätin Cornelia Weigand.
Aktuell bleibt das Bundesfinanzministerium allerdings weiterhin bei der gesetzten Frist. „Wesentlich sei aus Bundessicht, dass die vorhandenen Schäden bis zum Ende der Antragsfrist ausreichend erfasst werden“ heißt es aus dem Ministerium in Berlin. Dabei geht es offenbar in Berlin um die Frage der Zuständigkeit zur Aufhebung der gesetzten Frist. Aus dem Finanzressort heißt es, dass eine Initiative aus den vom Hochwasser geschädigten Ländern zur Verlängerung der Frist nicht bekannt sei. Hierzu hatte gerade die rheinland-pfälzische Landesregierung dem Ahrkreis bei der Entfristung ihre Unterstützung zugesagt.