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70 Jahre Freie Wähler Bürgerliste Sinzig e. V.

Mitglied werden

Mitmachen bei den Freie Wähler Sinzig

Deine Stadt. Deine Ideen. Dein Engagement.

Du hast Ideen für Sinzig oder deine Nachbarschaft?
Du willst nicht nur zuschauen, sondern mitreden?
Dann bist du bei den Freien Wählern Sinzig herzlich willkommen.

Engagement beginnt nicht erst im Stadtrat –
sondern mit Interesse an der eigenen Stadt.


Wer mitmachen kann

Kurz gesagt: Jede und jeder.

Egal ob:

  • jung oder alt
  • Schüler:in, Azubi, berufstätig oder im Ruhestand
  • politisch erfahren oder komplett neu

Du brauchst kein Parteibuch,
keine Vorerfahrung
und keinen festen Zeitumfang.

Was zählt, ist dein Blick auf Sinzig –
und die Bereitschaft, ihn einzubringen.


Wie du dich einbringen kannst

  1. Einfach reinschnuppern

Du kommst zu einem Treffen, hörst zu, stellst Fragen –
ganz ohne Verpflichtung.

  1. Ideen einbringen

Du hast eine konkrete Idee oder ein Thema, das dir wichtig ist?
Wir nehmen Impulse ernst und diskutieren sie offen.

  1. Projektbezogen helfen

Mal bei einer Aktion unterstützen,
ein Thema begleiten oder Wissen einbringen –
auch zeitlich begrenzt.

  1. Dauerhaft engagieren

Wenn du mehr möchtest: Mitarbeit in Arbeitsgruppen,
Unterstützung im Hintergrund oder später auch ein Mandat.

👉 Alles kann, nichts muss.


Mitglied kann werden, wer keiner politischen Partei angehört, wahlberechtigt ist für den Stadtrat von Sinzig und wer sich zu den oben genannten Zielen bekennt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt z.Z. 12,- Euro.

So werden auch Sie Mitgestalter:


  Hier können Sie den Mitgliedsantrag herunterladen

  Die Vereinssatzung FREIE WÄHLER – Bürgerliste Sinzig e.V.

Gemeinnützigkeit des Vereins

Die FREIEN WÄHLER – Bürgerliste Sinzig e.V. ist eine Bürgerinitiative, die unabhängig von Parteibindungen eine sachorientierte Vertretung der wahlberechtigten Bevölkerung in den kommunalpolitischen Gremien von Sinzig und seinen Ortsteilen anstrebt. Sie hat den Zweck, bei der politischen Willensbildung der Bürger mitzuwirken. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953.