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In der Sitzung des Kreis Jugendhilfeausschusses am 29.11.2021 wurde auf Vorschlag der FWG-Fraktion beschlossen, dass künftig Neuanschaffungen und Sanierungen des Außengeländes von Kindertagesstätten mit bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten, maximal mit bis zu 50.000 € gefördert werden. Die Förderungsrichtlinien wurden entsprechend geändert. In der gleichen Sitzung wurde auch die Förderhöhe von Investitionsvorhaben, unter Berücksichtigung der Steigerung des Baukostenindexes, auf einen Sockelbetrag von 134.800 € angehoben.
2019 hatte die FWG bereits einen Antrag für höhere Zuschüsse zum Neubau von Gruppen in den Kindestagesstätten, gestellt. Mit Zustimmung aller Fraktionen im Kreistag Ahrweiler wurden damals die Kreiszuschüsse ab 2020 bereits um 30 % erhöht.
Damit zahlt der Kreis Ahrweiler als erster Kreis in RLP ca. 15 % der Gesamtkosten. Die nunmehr in dem Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Koblenz vom 14.05.2021 geforderten, mindestens 40 % der erstattungsfähigen Kosten, werden, auf Grund der Berufung des betreffenden Landkreises, vom OVG behandelt. Den Kreis Ahrweiler wird es daher finanziell nicht so treffen wie die anderen Landkreise in RLP, da hier bereits vor 2 Jahren vorausschauend die Zuschüsse erhöht wurden.
Im gleichen Antrag schlug die FWG vor, die Auswirkungen des „Kita-Zukunftsgesetzes“ RLP, bezogen auf den Kreis Ahrweiler, zu ermitteln. Die Antworten wurden in der Sitzung am 29.11.2021 vorgestellt. Positiv ist festzustellen, dass bezogen auf den gesamten Kreis Ahrweiler, lediglich für 6 % der Kinder ein Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung aktuell noch nicht umgesetzt werden kann.
Noch offen ist jedoch, dass zum Umsetzungstermin des Kita-Zukunftsgesetzes am 01.07.2021 noch keine Rahmenvereinbarung mit Kirchen und sonstigen freien Trägern abgeschlossen wurden. Die Finanzierung ist damit noch nicht vollständig geklärt. Ebenso wie die zusätzlichen Kosten für das Mittagsangebot für alle Kinder. Die hierfür notwendigen baulichen Maßnahmen müssen gemäß Konnexitätsprinzip üblicherweise von der Stelle übernommen werden, die das Gesetz eingeführt hat, sprich das Land. Im Gegensatz zu den anderen Bundesländer ist dies in Rheinland-Pfalz nicht der Fall. Der in Aussicht gestellte Zuschuss vom Land reicht bei weitem nicht, um die entsprechenden räumlichen Voraussetzungen für alle Kitas im Sinziger Stadtgebiet zu schaffen.