FWG-Fraktion Sinzig hinterfragt Planungen zur neuen Schulmensa und Stadthalle
Bericht aus der Stadtratssitzung vom 22. September 2025
In der Sitzung des Stadtrats stellten Bürgermeister Andreas Geron sowie die Geschäftsführerin der GEWI Sinzig die Vor‑ und Entwurfsplanung für den Wiederaufbau der durch die Ahrflut zerstörten Schulmensa sowie die geplante Erweiterung zu einer multifunktionalen Stadthalle vor.
Die FWG‑Fraktion begrüßt grundsätzlich, dass der Wiederaufbau voranschreitet und gleichzeitig die Chance genutzt werden soll, eine städtische Veranstaltungsfläche zu schaffen. Gleichzeitig sieht die FWG erheblichen Klärungsbedarf und stellte daher eine Reihe von Fragen, um Transparenz und Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Grundsätzliche Nutzung und Bedarf
Nutzungskonzept der geplanten Stadthalle. Die FWG-Faktion wollte wissen, welches konkrete Nutzungskonzept der Planung zugrunde liegt. Insbesondere interessiert die Fraktion, welche Zielgruppen, Veranstaltungsarten und Frequenzen vorgesehen sind und wie die Halle im Alltag betrieben werden soll.
Bedarfsermittlung im Vergleich zum Helenensaal. Da die neue Stadthalle perspektivisch den bisher von der Stadt genutzten Helenensaal ersetzen könnte, fragte die FWG nach, ob der tatsächliche Bedarf anhand der bisherigen Nutzung des Helenensaals ermittelt wurde. Eine belastbare Bedarfsanalyse ist aus Sicht der FWG unverzichtbar, um Fehlplanungen zu vermeiden.
Nutzungszeiten im Zusammenspiel mit dem Schulbetrieb. Da die Räumlichkeiten auch als Schulmensa genetzt werden, stellte die FWG die Frage, in welchen Zeitfenstern eine Nutzung möglich sein soll. Besonders relevant sind Vor‑ und Nachbereitungszeiten für Veranstaltungen, die möglicherweise mit dem laufenden Schulbetrieb kollidieren könnten.
Planung und bauliche Aspekte
Die FWG-Fraktion erkundigte sich, ob es sich bei den vorgelegten Unterlagen um eine Vorplanung oder bereits um eine Entwurfsplanung handelt. Diese Unterscheidung ist wesentlich, da sie Auswirkungen auf Kosten, Förderfähigkeit und weitere Verfahrensschritte hat.
Kosten und Finanzierung
Grundlage der angegebenen Kosten
Die Verwaltung bezifferte die Kosten auf rund 3,3 Mio. Euro. Die FWG fragte nach, ob diese Summe auf einer **Kostenschätzung** oder bereits auf einer **Kostenberechnung** basiert.
Gerade bei einer Kostenschätzung können Abweichungen von bis zu 40 % auftreten – ein Risiko, das transparent benannt werden muss. Abschließend wollte die FWG wissen, ob in den genannten Kosten auch Ausstattungsgegenstände enthalten sind oder ob es sich ausschließlich um Baukosten handelt. Für eine realistische Gesamtbetrachtung müssen sämtliche Kostenbestandteile klar ausgewiesen sein.
Fazit der FWG-Ratsfraktion Sinzig
Die FWG setzt sich weiterhin dafür ein, dass der Wiederaufbau der Schulmensa und die mögliche Erweiterung zur Stadthalle transparent, bedarfsgerecht und finanziell verantwortungsvoll geplant werden. Die gestellten Fragen sollen dazu beitragen, frühzeitig Klarheit zu schaffen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu vertreten.
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