Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken oder Marketingzwecken genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Technisch notwendige Cookies werden auch bei der Auswahl von Ablehnen gesetzt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Alle akzeptieren Einstellungen Details einblenden Ablehnen

Impressum | Datenschutzerklärung | Cookie Erklärung

Auf unserer Webseite sind externe Links mit dem Symbol gekennzeichnet.
70 Jahre Freie Wähler Bürgerliste Sinzig e. V.

Aktuelles

Mehrbelastung der Bürger durch wiederkehrende Ausbaubeiträge

Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz: WKB sind für Anlieger teurer

Die Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Grüne haben eine Reform der Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz beschlossen. Spätestens ab 01.01. 2024 sollen einmalige Ausbaubeiträge abgeschafft und wiederkehrende Beiträge in den Kommunen verpflichtend eingeführt werden. Dies bedeutet allerdings im Ergebnis eine massive Mehrbelastung der Anlieger. Daher bleibt das komplette Beitrags-Aus das Ziel des Steuerzahlerbundes Rheinland-Pfalz.

Ende April 2020 hatte die Ampel-Koalition im Landtag ihre Reform der Straßenausbaubeiträge durchgedrückt. Laut Gesetz sollen wiederkehrende Beiträge (WKB) überall bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtend eingeführt werden. Mit dieser Reform wollen die Ampel-Fraktionen die Problematik der hohen fünf- bis sechsstelligen Ausbaubeiträge beseitigen, ohne aber die Beiträge gänzlich abzuschaffen. In einer Anhörung im März 2020 stellte der Steuerzahlerbund jedoch ausführlich dar, warum WKB keine echte Lösung sind – ja sogar die Anlieger insgesamt finanziell stärker belasten als einmalige Ausbaubeiträge. Denn nicht ohne Grund sind WKB in Deutschland eine Ausnahmeerscheinung geblieben. Selbst in Rheinland-Pfalz, wo WKB vor gut 30 Jahren erfunden wurden, nutzten sie bisher nur eine Minderheit der Gemeinden.

WKB sind für die Anlieger teurer

Die meist geringe jährliche Höhe der WKB sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass verglichen zu einmaligen Ausbaubeiträgen in der Summe eine deutliche Belastungserhöhung der Anlieger entsteht.

Grund dafür sind die systembedingt unterschiedlichen Anliegeranteile, die bei WKB regelmäßig deutlich zulasten der betroffenen Bürger ausfallen – je höher der Anliegeranteil, desto höher die Belastung. Gemessen an der extremen Ausbaubeitrags-Schätzung des Gemeindebundes würde die Ampel-Reform sogar eine jährliche Mehrbelastung von 50 Millionen bis 200 Millionen Euro bedeuten. Kein Wunder also, dass das Reformgesetz diese Problematik völlig ausblendet, keine Belastungszahlen nennt und – anders als bei der Grundsteuer – auch gar keine aufkommensneutrale Reform verspricht.

Um die Mechanik der Belastungserhöhung plastischer zu machen: Wenn z.B. ein Bürger mit dem Auto von zuhause über fünf Straßen zu seiner Arbeit fährt, dann zählt er im System der einmaligen Ausbaubeiträge in der ersten und letzten Straße zum Anliegerverkehr. In den Straßen 2, 3 und 4, welche er ohne Halt durchfährt, gehört er zum Durchgangsverkehr. Werden nun alle fünf Straßen für WKB zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst, dann gehört der Bürger in den Straßen 1 und 5 weiterhin zum Anliegerverkehr. Allerdings zählt er nun auch in den Straßen 2, 3 und 4 zum Anliegerverkehr, weil er sich innerhalb der Abrechnungseinheit bewegt. Denn der gesamte von Anliegergrundstücken innerhalb der Abrechnungseinheit ausgehende bzw. dorthin führende Verkehr ist nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz als Anliegerverkehr zu werten.

Was im System der einmaligen Beiträge Anliegerverkehr war, bleibt auch im System der WKB Anliegerverkehr. Allerdings wird regelmäßig ein großer Teil des Durchgangsverkehrs zum Anliegerverkehr umgewertet. Je größer nun der Anliegeranteil ausfällt, desto mehr müssen die Anlieger von den beitragsfähigen Baukosten stemmen. Und je größer die Abrechnungseinheit ist, desto größer ist der aggregierte Belastungseffekt. Am größten wird er, wenn alle Gemeindestraßen zu einer einzigen Abrechnungseinheit zusammengefasst werden.

Beim Vergleich der Gemeindeanteile unter den 100 größten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz bestätigt sich diese Mechanik wenig überraschend auch empirisch. Der durchschnittliche Gemeindeanteil liegt bezogen auf alle Ausbaubeiträge laut Gemeindebund bei 40 % – umgekehrt liegt also der durchschnittliche Anliegeranteil bei 60 %. Kommunen, welche bereits WKB erheben, halten jedoch bestenfalls einen Gemeindeanteil von 40 % vor. Für die meisten Abrechnungseinheiten wird bei den WKB jedoch nur ein Gemeindeanteil von 20 % bis 35 % angesetzt, d.h. die Anlieger zahlen verglichen zu einmaligen Ausbaubeiträgen drauf.

Ein konkretes Beispiel für die Mehrbelastung aus einem Systemwechsel ist der Schwarzbuch-Fall zur Eltzstraße in Trier-Pfalzel: Für die marode Eltzstraße wurde vom Stadtrat eine umfassende Sanierung und Ausbau beschlossen. Den 48 Anliegern drohten zumeist fünfstellige Ausbaubeiträge, was für landesweite Schlagzeilen sorgte. Inzwischen ist ganz im Sinne der Ampel-Koalition eine Beitragsreform beschlossen worden, den Ortsteil Pfalzel zu einer Abrechnungseinheit zu machen und rückwirkend WKB anzuwenden. Doch statt bei einem Anliegeranteil von 50 % etwa 813.400 Euro an einmaligen Ausbaubeiträgen von 48 Anliegern zu erheben, sollen rund 1.400 Anlieger in Trier-Pfalzel für dasselbe Projekt bei einem Anliegeranteil von nun 70 % insgesamt 1.138.760 Euro an WKB aufbringen. In der Planung sinkt die durchschnittliche Beitragshöhe von fast 17.000 Euro je Anlieger auf rund 810 Euro je Anlieger – parallel dazu steigt die Belastung aller betroffenen Anlieger absolut um etwa 325.000 Euro und relativ um 40 % an. Insofern bietet Trier einen bitteren Ausblick auf die Ampel-Reform.

„Sondervorteil“ wird bei WKB noch diffuser

Der vermeintliche „Sondervorteil“ der Anlieger aus den gemeindlichen Straßenbaumaßnahmen war in der Vergangenheit ein zentrales Argument der Ampel-Koalition zum Erhalt der Ausbaubeiträge – gerade bezüglich der einmaligen Ausbaubeiträge. Bei WKB relativiert sich der „Sondervorteil“ bis hin ins völlig Diffuse. Denn die Anlieger zahlen für alle entsprechenden Ausbaumaßnahmen in der Abrechnungseinheit, auch wenn in der „eigenen“ Straße tatsächlich jahre- oder jahrzehntelang gar nichts passiert. Sie zahlen dafür, dass irgendwann eine irgendwie geartete Maßnahme vor der eigenen Haustür stattfinden wird, die auch hoffentlich die bis dahin gezahlten Beiträge rechtfertigt. Faktisch sind WKB eine zweite Grundsteuer.

Wie kurios und beliebig der „Sondervorteil“ definiert wird, ergibt sich insbesondere bei einem Systemwechsel. Bei einmaligen Ausbaubeiträgen wird nur dem Anlieger ein „Sondervorteil“ unterstellt, dessen Gemeindestraße tatsächlich erneuert oder ausgebaut wird, nicht aber aus Baumaßnahmen, die in anderen Gemeindestraßen vorgenommen werden. Wird „seine“ Gemeindestraße zur Kreisstraße hochgestuft, so hat der Anlieger bezogen auf die Fahrbahn sogar keinen „Sondervorteil“ mehr. Bei Umstellung auf WKB sollen alle Anlieger in der Abrechnungseinheit, selbst an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen, plötzlich einen „Sondervorteil“ haben und daher für andere Gemeindestraßen in der Abrechnungseinheit mitbezahlen.

WKB sind verwaltungsintensiver

Straßenausbaubeiträge zeichnen sich i.d.R. durch einen hohen Erhebungsaufwand aus. Das hat in verschiedenen Bundesländern schon für deren Abschaffung gesorgt. Auch im Vergleich zu anderen kommunalen Steuern, Beiträgen und Gebühren schneiden die Ausbaubeiträge bemerkenswert schlecht ab. Im Vergleich mit den einmaligen Ausbaubeiträgen sind die WKB in der Erhebung sogar noch weit verwaltungsintensiver. Sachlogisch ist das recht einfach erklärt: Statt projektbezogen zumeist eine überschaubare Anzahl von unmittelbaren Anliegern einer Straße abzurechnen, müssen abhängig von der Größe der Abrechnungseinheit regelmäßig hunderte oder tausende Anlieger abgerechnet werden.

Fazit vom Bund der Steuerzahler 

Mit dieser Reform geht Rheinland-Pfalz ohne Not einen Sonderweg in Deutschland. Denn es gibt aus vielen guten Gründen kein anderes Bundesland mehr, das seine Kommunen fortgesetzt dazu zwingt, Straßenausbaubeiträge ohne Abstriche zu erheben. Selbst unter Parteifreunden stehen die rheinland-pfälzischen Ampel-Politiker so ziemlich alleine da. Und wo die Ausbaubeiträge bereits gefallen sind, will sie keine parlamentarische Kraft zurück – auch nicht die SPD, die Grünen oder gar die FDP.

Am meisten verwundert jedoch, dass die Ampel-Koalition ihre Beitragsreform allen Ernstes als „Entlastung für die Bürger“ verkaufen will. Denn wer die vier Grundrechenarten beherrscht sowie die Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz zum Anlieger- und Durchgangsverkehr zur Kenntnis nimmt, weiß, dass das Gegenteil der Fall ist. Selbst der Gemeindebund hat als entschiedener Beitragsbefürworter die Mehrbelastung durch WKB offen zugegeben. Insofern geht es bei den WKB eben nicht darum, den betroffenen Bürgern zu helfen oder sie gar zu entlasten – vielmehr geht es darum, den Bürgern auf trickreiche Art tiefer in die Tasche zu greifen.

Quelle: Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V.