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Aktuelles

Frist für Wiederaufbauhilfe bis Juni 2026 verlängert

Kommunen und Unternehmen erhalten somit drei Jahre mehr Zeit

Das Bundeskanzleramt hat nach Mitteilung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer eine Verlängerung der Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 zugesagt. Dreyer dankte der Bundesregierung mit Bundeskanzler Olaf Scholz an der Spitze für die „dringend notwendige Verlängerung“.

Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Kommunen und Unternehmen haben somit drei Jahre mehr Zeit für Anträge auf Hilfen.
Neben den Anträgen von Privatpersonen an den Wiederaufbaufonds gibt es auch beim Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur wie Brücken, Schulen, Kläranlagen oder Sportstätten große Herausforderungen. Hier hatten alle im Ahrtal von der Flutkatastrophe betroffenen Kommunen ebenfalls um eine Verlängerung der Antragsfrist gebeten.„Alleine die Kommunen bauen hier Infrastruktur auf, die normalerweise in Jahrzehnten gebaut würde. Dieses wichtige Signal aus Berlin zeigt sehr deutlich, dass Bund und Land gemeinsam an der Seite der Kommunen stehen. Die Fristverlängerung stärkt den kommunalen Anpackern den Rücken“, sagte Innenminister Michael Ebling.
In Sinzig betrifft dies über 80 Projekte der öffentlichen Infrastruktur mit einem Volumen von rund 80 Millionen Euro.
Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz