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Die Rhein-Zeitung berichtet über Einwand von Bündnis90/Die Grünen zum Antrag der Freien Wähler auf endgültige Ablehnung des NVZ
Sinzig. Das seit Jahren geplante Nahversorgungszentrum (NVZ) in Sinzig ist wohl doch noch nicht endgültig vom Tisch berichtet die Rhein-Zeitung (RZ). Auf dem Gelände des ehemaligen Betonwerks Rick sollten mehrere Discounter angesiedelt werden. Eigentlich war bei der zweiten Stadtratssitzung nach der Sommerpause am Donnerstag damit zu rechnen, dass das Projekt auf Antrag der FWG mehrheitlich beerdigt wird.
Die Begründung der Freien Wähler
Das Bauprojekt decke sich nicht mit den Klimaschutzzielen der Stadt, zum anderen empfehle es sich eher, etwa durch den Bau einer Jugendherberge, das Gebiet touristisch zu entwickeln. Doch dann gab es aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen: Er würde gegen den Paragrafen 75 Ziffer zwei der Gemeindeordnung verstoßen. Dieser besagt, dass bevor ein Thema dieser Größenordnung im Stadtrat beschieden wird, der Ortsbeirat zu allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk berühren, zu hören ist. „Wir dürfen jetzt keine Fehler machen, auch um den Investor nicht zu verärgern“, so die Begründung von Klaus Hahn von den Grünen.
Nach einer Sitzungsunterbrechung verkündete der Erste Beigeordnete Hans-Werner Adams, dass der Ortsbeirat sehr wohl über den aktuellen Sachverhalt in Sachen NVZ informiert war. Zudem habe der Ortsbeirat der Kernstadt Sinzig bereits einen Beschluss gegen die Ausweisung des Nahversorgungszentrums gefasst.
Für die Verwaltung äußerte sich Büroleiter Christian Weidenbach: „Die Beschlüsse im Ortsbeirat sind nicht bindend für den Stadtrat, außerdem wird durch eine solche Vorgehensweise das Antragsrecht der Fraktionen stark beschnitten, der Antrag der Grünen steht im Widerspruch zu den Rechten der Ratsmitglieder.“
Laut Gemeindeordnung dürfen Fraktionen einen Antrag im Stadtrat stellen, ohne dass dieser erst im Ortsbeirat behandelt wird. Daraufhin zog die FWG ihren Antrag zurück, womit der Antrag der Grünen hinfällig wurde. Statt der seitens der FWG ursprünglich beantragten sofortigen Einstellung des NVZ-Bebauungsplanverfahrens „Kölner Straße, Albert-Schweitzer-Straße und Dreifaltigkeitsweg“ soll das Thema nun erst noch einmal zurückgestellt werden.
Quelle Rhein-Zeitung, Ausgabe K vom 31.08.2019, von Judith Schuhmacher