Diese Webseite verwendet Cookies
Ahrweiler. Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 08.12.2022 zwei für die örtlichen Träger der Jugendhilfe – somit auch für den Landkreis Ahrweiler – richtungsweisende und finanziell weitreichende Entscheidungen zur Beteiligung an Kosten für die Schaffung von Kindertagesstätten getroffen:
1. Eine verpflichtende Beteiligung des Kreises an den Bau- und Ausstattungskosten eines Neubaus bzw. eines Umbaus einer Kindertagesstätte mit einem Anteil von 40 Prozent.
2. Eine finanzielle Beteiligung des Landkreises an Provisorien und Sanierungsmaßnahmen an Kindertagesstätten ist keine Pflichtaufgabe des Landkreises.
Eine 1:1-Umsetzung des OVG Urteils (zur vorstehenden Ziffer 2) würde bedeuten, dass sich der Landkreis Ahrweiler bei künftigen Neu- und Umbauten von Kindertagesstätten mit einem Anteil von 40 Prozent – und damit mit einem im Vergleich zur bisherigen Verfahrensweise deutlich höheren Betrag – beteiligt, während Provisorien und Sanierungsmaßnahmen – anders als bislang – vom Kreis künftig nicht mehr bezuschusst würden, was für viele Kommunen im Kreis Ahrweiler zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen würde.
Die FWG-Kreistagsfraktion hat daher beantragt, neben dem vom OVG festgeschriebenen Förderanteil von 40 Prozent bei „Neu- und Umbauten“ weiterhin an der bisherigen Verfahrensweise des Landkreises festzuhalten, Kreiszuschüsse auch für „Provisorien und Sanierungsmaßnahmen“ zu gewähren.
„Wir halten es für wichtig, dass der Landkreis Ahrweiler – trotz der außerordentlich angespannten Haushaltslage – zum wichtigen Thema „Kindertagesstätten“ auch weiterhin seine Solidarität mit den Kommunen zeigt und sich nicht „auf rechtlich verpflichtende Maßnahmen“ beschränkt und zurückzieht. Der Erhalt von Gebäuden ist oftmals aus wirtschaftlichen Gründen geboten, hinzu kommt, dass der Kreis auch in der Vergangenheit stets auch Sanierungen gefördert hat und mit der Umsetzung des OVG-Urteils vom 08.12.2022 nicht einen Schritt in die andere Richtung gehen und die Kommunen diesbezüglich schlechter stellen sollte als bisher. Mit Blick auf die steigenden Bedarfe an Kita-Plätzen dürfte darüber hinaus Provisorien – auch wegen einer schnelleren Umsetzbarkeit – in der Zukunft noch eine größere Bedeutung zukommen, als dies bislang der Fall war. Da sollte der Kreis Ahrweiler die Kommunen nicht im Regen stehen lassen“, so FWG-Fraktionsvorsitzender Marx in seinem Statement zum Antrag auf eine entsprechende Regelung in der neuen Förderrichtlinie des Landkreises, der sodann vom Kreistag einstimmig angenommen wurde.
Für die Träger von Kindertagesstätten im Kreis Ahrweiler – insbesondere die Städte und Gemeinden – ist der auf Antrag der FWG-Fraktion vom Kreistag einstimmig gefasste Beschluss eine positive Nachricht.
Pressemitteilung der FWG-Fraktion im Kreistag Ahrweiler
Quelle: Blick aktuell, 04.07.2023