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70 Jahre Freie Wähler Bürgerliste Sinzig e. V.

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FWG Sinzig distanziert sich zu Aussagen von Bürgermeister Kroeger

In einer Stellungnahme bei RPR1 über den nicht öffentlichen Stadtratsbeschluss vom 19.Juni äußert sich Bürgermeister Wolfgang Kroeger zu der Zahlung von 80.000 EUR an den gekündigten Mitarbeiter wörtlich: 

„Wir von Seiten des Personalrates und der Verwaltung wollten in die Berufung gehen, aber da wir das nicht alleine entscheiden können, hat der Stadtrat anders entschieden und demokratische Entscheidungen sind umzusetzen. Unbefriedigend für uns, aber so ist es.“ 

Hier die Stellungname zum anhören

Mit dieser Aussage kritisiert Bürgermeister Kroeger, das der Stadtrat für das Scheitern der von ihm angestrebten Berufung in dem verlorenen Prozess vor dem Arbeitsgericht und der damit verbundenen Lohnzahlung des gekündigten Mitarbeiters für den Zeitraum seit der Kündigung verantwortlich sei. Seitens FWG-Fraktion gab es für diese, mit großer Mehrheit, im Stadtrat getroffene Entscheidung, keine Alternative. Denn in dem bereits über zwei Jahre dauernden Verfahren konnte die beklagte Stadt auch beim jüngsten Berufungstermin das Arbeitsgericht in Sinzig nicht überzeugen, das ein Betrug des Mitarbeiters vorgelegen habe.

Die Freiwillige Wählergruppe Sinzig hat nach der am 18 Mai auf Antrag von Bündnis90/die Grünen per Ratsbeschluss herbeigeführten Einsichtnahme in die Prozessakten, sowie Einschätzung der Aussichten des die Stadt vertretenden Rechtsanwaltes im Falle einer Berufung vor dem Landesarbeitsgericht mit „bestenfalls auf 50 zu 50“, gegen eine Fortführung des Verfahrens gestimmt.

Hierbei waren neben dem bereits gescheiterten Versuch von der Stadt, in einer früheren Güteverhandlung mit der Zahlung einer Abfindung von 35.000 EUR das vom Kläger angestrebte Verfahren zu beenden, sowie des aus „prozesstaktischen Gründen“ eingegangenen Säumnisurteils und dadurch mit verursachten langen Prozessdauer entscheidend. Bereits in der Ratssitzung vom 24. November 2016 hatte die FWG, unter anderem in einer gemeinsamen Erklärung aller Fraktionen, im Verfahren gegen den gekündigten Mitarbeiter auf ein baldiges Ende und zügigen Rechtsfrieden, insbesondere auch unter sozialen Gesichtspunkten für den betroffenen Mitarbeiter und seiner Familie gedrängt.

Gegenüber der Stellungnahme des Bürgermeisters, das auch der Personalrat der Stadt Sinzig in eine Berufung gehe wolle, erklärte der Vorsitzender der kürzlich neu gewählten Personalvertretung gegenüber der FWG, das Gremium sei mit dieser Frage nicht befasst gewesen.