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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Antrag des Bürgermeisterkandidaten Andreas Geron gegen den Ortsvorsteher von Sinzig, Reiner Friedsam, abgelehnt. Herr Geron hatte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO geltend gemacht, Friedsam habe sein Amt in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise genutzt. Ziel des Antrags war es, eine gerichtliche Untersagung des beanstandeten Verhaltens zu erreichen.
Dazu der Bürgermeisterkandidat der FWG Sinzig, Alexander Albrecht: „Ich freue mich, dass das Amt eines Ortsvorstehers nicht geschädigt wurde„. Er sei der festen Meinung, dass man diesen von Geron angestrengten Verwaltungsrechtsstreit hätte anders lösen können, so Alexander Albrecht.