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Die FWG-Fraktion ist über das Vorgehen von Andreas Geron irritiert.
Als Volljurist geht er gegen den ehrenamtlichen Ortsvorsteher vor und beantragt beim Verwaltungsgericht Koblenz den Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Verletzung der Neutralitätspflicht im Vorfeld der Bürgermeisterwahl. Er wirft Ortsvorsteher Reiner Friedsam vor, sein Ehrenamt in verfassungsrechtlicher unzulässiger Weise auszunutzen, berichtet heute der General-Anzeiger Bonn.
Umso erstaunlicher ist es, das der im Verwaltungsrecht bewanderte Andreas Geron für seine eigenen Wahlveranstaltungen, die in dieser Woche in allen Ortsteilen sowie der Kernstadt stattfinden, dazu öffentlich auf der städtischen Homepage der Stadt Sinzig einlädt.
„Informationsveranstaltung des Bürgermeisters“
„Andreas Geron informiert über seine erneute Kandidatur sowie über Projekte und Vorhaben.“
zu finden unter der Rubrik Veranstaltungsübersicht für seine sechs Wahlveranstaltungen zu lesen.
(Möglicherweise werden diese Einträge nach Bekanntwerden dieser Mitteilung zeitnah gelöscht)
Dies stellt gem. der Rechtsauffassung und einschlägiger Urteile eine unzulässige Wahlbeeinflussung dar, so die Auffassung des Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB), gem. Handbuch Wahlkampf in RP, Auflage 2018.
Solch ein erheblicher Verstoß gegen die Wahlvorschriften hat an anderer Stelle sogar zur Ungültigkeit von Wahlen geführt.
Um dies zu vermeiden, hat die FWG-Fraktion am heutigen Tag die Kommunalaufsicht darüber informiert und um Prüfung gebeten.
Pressemitteilung der FWG-Stadtratsfraktion Sinzig