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In den nächsten Tagen erhalten diejenigen, die bereits Briefwahl beantragt haben, ihre Wahlunterlagen und Stimmzettel.
Neben der Listenwahl z.B. FWG = Liste 7, haben Sie die Möglichkeit, einzelnen Kandidaten bis zu drei Einzelstimmen zu vergeben.
Wem das Verteilen der Stimmen auf einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten zu kompliziert ist, der kann einfach oben beim Namen einer Partei oder der FWG Sinzig ein Kreuz machen. Das ist die so genannte Listenstimme. Dann werden bei der Auszählung die Stimmen von oben nach unten auf die Kandidierenden verteilt.
Mit dem Kumulieren haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Stimmen an Personen auf dem Stimmzettel zu vergeben, die sie für besonders geeignet halten. Das gilt auch, wenn deren Name mehrfach auf der Liste des Wahlvorschlags steht. Wichtig: Mehr als drei Kreuze pro Person sind aber nicht erlaubt!
Beim Panaschieren kann man seine Stimmen auf mehrere Personen aus verschiedenen Parteien und die FWG für den Stadtrat oder den Ortsbeirat verteilen. Wichtig ist auch hierbei, dass für die Wahl des Stadtrates nicht mehr als 32 Kreuze gesetzt werden, sonst ist Ihr Stimmzettel ungültig. Bei der Wahl des Ortsbeirates ergibt sich die maximal zulässige Anzahl der Kreuze anhand der Anzahl der Sitze.