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Der Jugendbeirat wird in einer Wahlversammlung in geheimer Wahl gewählt. Ihm können bis zu 25, mindestens aber 13 Personen, angehören. Die Wahlversammlung findet statt am Freitag, 8. Juli 2022, 17 Uhr im Rathaus der Stadt Sinzig, Kirchplatz 5, in Sinzig statt. Wahlberechtigt und gleichzeitig wählbar sind alle Jugendlichen vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum Eintritt der Volljährigkeit mit Hauptwohnsitz in Sinzig und den Ortsteilen.
Die Wahlversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 30 zum Jugendbeirat wählbare Einwohner*innen erschienen sind. Die Wahl wird in Form einer Mehrheitswahl durchgeführt.
Auch wer an dem Termin nicht anwesend sein kann, kann sich zur Wahl stellen, indem sie oder er sich bei der Stadtverwaltung Sinzig, am besten per E-Mail an sophie.thelen@sinzig.de meldet.
Aufgabe des Jugendbeirates ist es, die Organe der Stadt bei Fragen bezüglich der Kinder und Jugendlichen durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten – auch aufgrund eigener Initiative. Somit kann sich der Jugendbeirat im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten am kommunalen Willensbildungsprozess bei kinder- und jugendrelevanten Themen beteiligen. Der/die Vorsitzende des Jugendbeirates hat darüber hinaus das Recht, sich in einem Ausschuss des Stadtrates, im Stadtrat selbst oder in Ortsbeiräten zu äußern, wenn dort Angelegenheiten, die von wesentlicher Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen in Sinzig sind, beraten werden.
Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Stadtverwaltung Sinzig, Tel. (0 26 42) 40 01-107, E-Mail: sophie.thelen@sinzig.de.