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Die FWG-Kreistagsfraktion hält Eile für den Hochwasserschutz z an der Ahr geboten. In dem aktuellen Antrag an den Kreistag, der am Freitag, 14. März tagt, fordert die Fraktion eine „sofortige Durchführung von Räumungsmaßnahmen der Gewässersohle der Ahr und in den Uferbereichen“. In den Sitzungen des Kreis- und Umweltausschusses im Januar und im Februar war seitens der Verwaltung angemerkt worden, dass hier besonnen und mit Blick auf den gesamten Flussverlauf vorgegangen werden solle. Doch die Freien Wähler fürchten eine neue Katastrophe.
Bei der verheerenden Flut im Sommer 2021 war die Gewässersohle der Ahr durch angeschwemmte Erdmassen – überwiegend Kies – in vielen Bereichen drastisch erhöht worden. Vor genau zwei Jahren hatte der Kreistag den Kreis- und Umweltausschuss ermächtigt, den überörtlichen Maßnahmenplan in Auftrag zu geben. Dabei sollten die örtlichen Konzepte berücksichtigt werden. „Im Vorgriff werden derzeit neben Beräumungsmaßnahmen bereits Wiederherstellungsmaßnahmen zur Verbesserung des Abflusses durch die strömungsgünstige Umlagerung und Beseitigung von Kiesmassen sowie die Beseitigung von verborgenen, großen Trümmerteilen unter der Flusssohle umgesetzt“, hieß es in der Vorlage zur Sitzung am 10. März 2023, so die FWG-Kreistagsfraktion feststellend. Daher fordert die FWG, dass in Abstimmung mit den Planungen zur Gewässerwiederherstellung „umgehend durch das Planungsbüro Gebler eine Ausarbeitung der gefährdeten Stellen für die Ortslagen erfolgen“ solle und dann die Ausschreibung der Maßnahmen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Die Untersuchungen zur Kampfmittelbelastung hätten, zeitlich gesehen, längst durchgeführt werden können, moniert die Fraktion.
Circa 700 Maßnahmen an der Ahr und Gewässern zweiter Ordnung, die in der Zuständigkeit des Kreises lägen, seien im Gewässerwiederherstellungskonzept vom Dezember 2023 verzeichnet, hatte Bruno Büchele, Geschäftsführer der Wat Ingenieurgesellschaft aus Karlsruhe, im Februar vor dem Kreis- und Umweltausschuss erklärt. Neben 25 Teilprojekten seien für alle Maßnahmen die Planungspakete gestartet. Das nächste Ziel seien Entwurfsplanung und Förderanträge bis zum zweiten Quartal 2026. Die Beobachtungen aus dem Hochwasser vom 9. Januar 2025 flössen in die weitere Gewässerplanung ein, hatte der Ingenieur erklärt. Doch wenn kurzfristige Notmaßnahmen verfolgt würden, seien Kapazitäten und Prioritäten zulasten anderer Maßnahmen anzupassen. Das Ziel, alle Teilprojekte bis Mitte 2026 mit Entwurfsplanung und Förderanträgen auszustatten, sei anspruchsvoll und nicht gesichert. Kurzfristige Notmaßnahmen würden es gefährden und den Planungsprozess durcheinanderbringen, machte Büchele deutlich. Die lange Dauer der Umsetzung jedoch beklagen mehrere Kreistagsfraktionen.
Das Hochwasser vom 09.01.2025 liefert wichtige Hinweise zum Verhalten der Ahr. Wir sollten bei allen Maßnahmen nicht nur an die örtliche Überflutungsgefahr, sondern auch an die Unterlieger denken, lautet das Fazit der Untersuchungen nach diesem Hochwasserereignis.
In Abstimmung mit den Planungen zur Gewässerwiederherstellung soll umgehend, durch das Planungsbüro Gebler, eine Ausarbeitung der gefährdeten Stellen für die Ortslagen erfolgen. Anschließend, am besten auch durch das Büro Gebler, die Ausschreibung (in mehreren Losen) der erforderlichen Maßnahmen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Walporzheim wegen der Bahnbaustelle, die Zufahrt mit Schwerlastfahrzeugen nur noch zeitlich begrenzt möglich ist.
Grundsätzlich sollte der Antrag, um keine Zeit zu verlieren, vor dem Kreistag am 14.03.2025 mit der SGD Nord besprochen werden.
Die Untersuchungen zur Kampfmittelbelastung, die zeitlich gesehen, längst hätten durchgeführt werden können, müssen dann vorliegen.