Anfrage der FWG-Stadtratsfraktion Sinzig
Anfrage zum Feuerwehrbedarfsplan, Einsatzgrundzeiten und Standortentscheidung „Jahnwiese“
Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Kernstadt Sinzig sowie der anstehenden Beratung und Beschlussfassung zum Raumprogramm für den Standort „Jahnwiese“ bittet die FWG-Stadtratsfraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
- Abweichende Einsatzgrundzeiten
In den bisherigen Beratungen in Ausschüssen und Stadtrat wurde seitens der Verwaltung wiederholt hervorgehoben, dass eine Einsatzgrundzeit von 8 Minuten maßgeblich sei.
Der nunmehr vorliegende Feuerwehrbedarfsplan der Firma FOPLAN legt jedoch eine Einsatzgrundzeit von 10 Minuten für die ersten Kräfte (in 80 % der Fälle) sowie 15 bzw. 25 Minuten für nachrückende Kräfte zugrunde.
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- Wie erklärt die Verwaltung diese unterschiedlichen Zeitansätze in den beiden ebenfalls durch die Firma FOPLAN erstellten Gutachten („Standortanalyse“ und „Feuerwehrbedarfsplan“)?
- Welche der beiden Zeitvorgaben ist aus Sicht der Verwaltung verbindlich und Grundlage für die weiteren Planungen?
2. Kommunikation der Einsatzgrundzeit
Bereits mit Erlass des Ministeriums des Inneren, für Sport und Infrastruktur vom 15. März 2012 wurde die Einsatzgrundzeit von 10 Minuten festgelegt.
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- Aus welchen Gründen wurde diese Regelung in den bisherigen Beratungen und Entscheidungsprozessen nicht entsprechend dargestellt bzw. kommuniziert?
- Warum wurde stattdessen auf die strengere 8-Minuten-Zielvorgabe abgestellt?
3. Auswirkungen auf die Standortentscheidung (Stadtrat vom 28.11.2024)
Der Stadtrat hat am 28.11.2024 eine Standortentscheidung getroffen, die maßgeblich auf den damals dargestellten Rahmenbedingungen basierte.
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- Welche Auswirkungen hat die tatsächlich zugrunde zu legende Einsatzgrundzeit von 10 Minuten auf die Bewertung der Erreichbarkeit und Einsatzabdeckung innerhalb der Kernstadt?
- Hätte die Anwendung der 10-Minuten-Vorgabe zu einer anderen fachlichen Bewertung oder sogar zu einer anderen Standortentscheidung führen können?
4. Auswirkungen auf Planung und Infrastruktur
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- Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich aus der 10-Minuten-Einsatzgrundzeit für die Dimensionierung des Feuerwehrstandortes (z. B. Fahrzeugkonzept, Personalansätze, Raumprogramm)?
- Ist unter Berücksichtigung der neuen Zeitvorgaben gem. dem nunmehr vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan gewährleistet, dass das festgelegte Schutzziel („Kritischer Wohnungsbrand“ gemäß AGBF) im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden kann?
- Falls nicht: Welche zusätzlichen Maßnahmen sind erforderlich?
5. Bewertung der bisherigen Aussagen zum Schutzziel
In der Sitzung des Stadtrates am 28.11.2024 wurde dargelegt, dass unter Zugrundelegung einer Einsatzgrundzeit von 8 Minuten notwendige Funktionen (10 Einsatzkräfte) aus bestimmten Einheiten heraus nicht sichergestellt werden können.
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- Wie stellt sich diese Bewertung unter Zugrundelegung der 10-Minuten-Einsatzgrundzeit dar?
- Ergibt sich hieraus eine veränderte Einschätzung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Standorte bzw. Einheiten?
6. Kostenberechnung beider Varianten
Wir bitten um Vorlage einer Kostenberechnung nach DIN 276 für beide Varianten.
7. Begründung der Einstufung in Brandklasse B4
Gemäß Feuerwehrverordnung § 3 Abs. 2 Anlage 1 werden die örtlichen Verhältnisse, nach denen sich die erforderlichen Fahrzeuge und Sonderausrüstungen richten, verschiedenen Risikoklassen zugeordnet. Im Abschnitt 8 des Feuerwehrbedarfsplans wird für Sinzig die Brandklasse B4 festgelegt. B4 bedeutet: Gebäude mit Rettungshöhen über 18 m, Krankenhäuser, Messehallen, Einkaufszentren über 10 000 m² Geschossfläche, Wohn-, Büro- und Geschäftshochhäuser, Großwerkstätten mit besonderen Gefahren, große Industrieanlagen, großer Durchgangsverkehr. Remagen hat für sich die Brandklasse B3 festgelegt. Für durchschnittliche Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohner wird überwiegend die Brandklasse B2 zugrunde gelegt.
Auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Stadtrates vom 28.11.2024 antwortete die Verwaltung, dass Sinzig in die Risikoklasse für Brandgefahren B3 eingeordnet wird.
Wir bitten um detaillierte Darstellung der fachlichen Grundlage für die Einstufung der Kernstadt Sinzig in die Brandklasse B4 gemäß FwVO Rheinland-Pfalz, insbesondere:
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- welche konkreten Gebäude, Nutzungen oder Sonderobjekte diese Einstufung begründen,
- welche Kriterien hierbei angewendet wurden,
- ob alternative Einstufungen geprüft wurden,
- sowie welche Auswirkungen die Einstufung auf Fahrzeugkonzept, Personalbedarf und Gebäudebedarf
Ziel der Anfrage ist es, vor der anstehenden Beschlussfassung zum Raumprogramm eine belastbare und transparente Entscheidungsgrundlage sicherzustellen.
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